“Zu ungewöhnlich” und “zu ausgefallen” gibt es für uns nicht. Es lohnt sich immer, mit unseren Fachleuten darüber zu reden. Das bieten wir Ihnen auf Basis unserer über siebzigjährigen Erfahrung gerne an – beispielsweise könnten wir für Sie in folgende Breschen springen:
- Schreiben an Finanzämter, mit denen um Beurteilung von besonderen – in der steuerlichen Behandlung nicht eindeutig geregelten – Sachverhalten ersucht wird.
- Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren zur Erarbeitung von kreativen Lösungen.
- Zusammenarbeit mit anderen Steuerberatern zur gemeinsamen Erarbeitung von ungewöhnlichen, aber tragfähigen Lösungen.
- Zusammenarbeit mit Steuerberatern aus dem Ausland zur Erarbeitung von optimalen Lösungen im grenzüberschreitenden Bereich.
Sicher können wir auch für Ihre Anliegen kostengünstige Lösungen anbieten! Klären Sie unverbindlich Ihre Fragen unter office.wien@geyer.at oder +43-1-71727-0.