Sehr geehrte Klienten,
aufgrund der neuerlichen COVID-19- Beschränkungen werden die bekannten Unterstützungsinstrumente wie Ausfallsbonus und Verlustersatz bis März 2022 verlängert werden. Die Eckpunkte im Überblick:
Ausfallsbonus III
- Ausfallsbonus III für Zeitraum von November 2021 bis März 2022
- bei Umsatzeinbruch von mindestens 40 % zum Vergleichsmonat
- je nach Kostenstruktur der Branche eine Ersatzrate von 10 bis 40 Prozent
- Deckelung von EUR 80.000 pro Monat / Anrechnung Kurzarbeitsbeihilfe
- beantragbar ab 16. des Folgemonats bis Viertfolgemonat
- dh AB III für November 2021 ist ab 16. Dez 2021 bis 15. März 2022 beantragbar usw.
Das BMF hat schon FAQs mit speziellen Informationen zum Ausfallsbonus III veröffentlicht.
Verlustersatz – Verlängerung bis März 2022
- Verlustersatz für Zeitraum von Jänner bis März 2022
- bei Umsatzeinbruch von mindestens 40 % zum Vergleichsmonat
- Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes
- beantragbar ab Anfang 2022 (hier sind Details noch offen)
- in ein oder zwei Tranchen beantragbar (1.Tranche bis zu 70% des voraussichtlichen VE möglich)
Das BMF hat FAQs zum Verlustersatz – Verlängerung bis März 2022 veröffentlicht.
Zu beachten ist, dass nun bei Verstößen gegen COVID-Bestimmungen die Unternehmen erhaltene Hilfen künftig zurückzahlen müssen.
Weitere Wirtschaftshilfen, wie Härtefallfonds, NPO-Fonds und der Veranstalterschutzschirm sollen ebenfalls bis März 2022 verlängert werden.