ABC der Sonderausgaben

Sonderausgaben sind teilweise in unbeschränkter Höhe, teilweise in begrenztem Umfang absetzbar. 

Zu den unbeschränkt (in vollem Ausmaß) abzugsfähigen Sonderausgaben zählen:

  • Bestimmte Renten und dauernde Lasten (z. B. Kaufpreis- und Versorgungsrenten)
  • Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (Nachkauf von Versicherungszeiten)
  • Kirchenbeiträge (bis zu € 400,–)
  • Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen
  • Spenden an humanitäre Organisationen (Abfrage unter http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/), an Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen, behördlich genehmigte Tierheime sowie an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
  • Steuerberatungskosten in unbeschränkter Höhe
  • Verlustvorträge