Sonderausgaben sind teilweise in unbeschränkter Höhe, teilweise in begrenztem Umfang absetzbar.
Zu den unbeschränkt (in vollem Ausmaß) abzugsfähigen Sonderausgaben zählen:
- Bestimmte Renten und dauernde Lasten (z. B. Kaufpreis- und Versorgungsrenten)
- Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (Nachkauf von Versicherungszeiten)
- Kirchenbeiträge (bis zu € 400,–)
- Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen
- Spenden an humanitäre Organisationen (Abfrage unter http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/), an Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen, behördlich genehmigte Tierheime sowie an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
- Steuerberatungskosten in unbeschränkter Höhe
- Verlustvorträge