Sehr geehrte Klienten,

nach dem Beschluss im Nationalrat stehen nun endlich die Grundsätze der bereits angekündigten Gutscheinregelung für 2020 fest:

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 abgabenfrei schenken, soweit der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2020 noch nicht ausgeschöpft wurde.

  • Die Abgabenbefreiung dieser „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ gilt in allen Bereichen, also für
    • die Sozialversicherung (§ 746 Abs. 3 ASVG) und die betriebliche Vorsorge,
    • die Lohnsteuer (§ 124b Z. 371 EStG),
    • den DB, den DZ und die Kommunalsteuer.
  • Aus der Lohnsteuerbefreiung folgt auch die Pfändungsfreiheit (§ 292j Abs. 4 EO).
  • Die Gutscheine dürfen überall einlösbar sein (z.B. Handel, Einkaufsmünzen von Einzelhändler-Verbänden, Gastronomie etc.), es gibt also diesbezüglich keine Einschränkung.
  • Der Freibetrag für Sachzuwendungen bis zu € 186,00 jährlich bleibt von den „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheinen“ unberührt, es können die beiden Höchstbeträge (€ 365,00 und € 186,00) auch in einem Gutschein kumuliert werden.
  • Laut derzeitiger Fassung der Lohnkontenverordnung müssen die Gutscheinwerte nicht auf dem Lohnkonto erfasst werden.

Die vom Nationalrat beschlossenen Gesetzestexte im Original-Wortlaut:

§ 124b Z. 371 EStG: „Wird im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 14 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu 365 Euro an seine Arbeitnehmer ausgeben. Diese Gutscheine stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 14 dar.“

§ 746 Abs. 3 ASVG: „Wird der vom Entgelt ausgenommene Betrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nach § 49 Abs. 3 Z. 17 im Kalenderjahr 2020 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, so ist für Dienstnehmer/innen von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 der Empfang von Gutscheinen im Wert von bis zu 365 € beitragsfrei

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Florian & Georg Geyer

& Ihr Team der Steuerberatungsgruppe GEYER / HEW