Angaben zur Person und zum Ehegatten (Kinder)
Änderung der persönlichen Daten
- Persönliche Daten des Ehepartners (Höhe der Einkünfte, Versicherungsnummer)
- Persönliche Daten der Kinder (Versicherungsnummer, Information zu Familienbeihilfe sowie Familienbonus Plus)
- Unterhaltsverpflichtungen
Einkünfte
- Werbungskosten (siehe auch Checkliste „ABC der Werbungskosten“)
- bei selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit: Aufstellung der Einnahmen und Betriebsausgaben sowie sämtliche Belege
- Einkünfte, die bisher noch nicht angefallen sind
- Ausländische Einkünfte (z. B. ausländische Zinserträge)
zu Sonderausgaben:
(siehe auch Checkliste „ABC der Sonderausgaben“)
- Beiträge zu Pensionskassen
- Bestimmte Renten und dauernde Lasten (z. B. Kaufpreis- und Versorgungsrenten)
- Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (Nachkauf von Versicherungszeiten)
- Kirchenbeiträge (bis zu € 400,–)
- Steuerberatungskosten
- Verlustvorträge
zu außergewöhnliche Belastungen:
(siehe auch Checkliste „ABC der außergewöhnlichen Belastungen“)
- Krankheitskosten
- Diätverpflegung
- Begräbniskosten
- Katastrophenschäden
- Auswärtige Berufsausbildung der Kinder
- Behinderung des Steuerpflichtigen und/oder der Kinder*
* Nachweis der Behinderung durch den Behindertenpass/Bescheid vom Sozialministeriumservice und/oder über den Bezug erhöhter Familienbeihilfe bei Kindern und/oder über Pflegegeldbezug. Bei Pflegegeldbezug ist von einer mindestens 25%igen Behinderung auszugehen.